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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2015 - L 8 SO 143/15 B   

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https://dejure.org/2015,104615
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2015 - L 8 SO 143/15 B (https://dejure.org/2015,104615)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.06.2015 - L 8 SO 143/15 B (https://dejure.org/2015,104615)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - L 8 SO 143/15 B (https://dejure.org/2015,104615)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2015 - L 8 SO 143/15
    Denn es fehlen Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller gerade wegen der Angabe einer unrichtigen Angemessenheitsgrenze keine kostenangemessene Wohnung gefunden hat (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - juris Rn. 38).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2015 - L 8 SO 143/15
    Letztlich kann offen bleiben, ob das Schreiben der Stadt vom 14. Mai 2014 den insoweit zu stellenden Anforderungen genügt oder ob das Schreiben unzureichend ist, weil darin nur die für angemessen gehaltene Nettokaltmiete, nicht aber die Bruttokaltmiete angegeben ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - juris Rn. 43).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2015 - L 8 SO 143/15
    Ohnehin hatte der Antragsteller bereits durch den Änderungsbescheid vom 27. November 2014 Kenntnis davon, dass die Stadt Unterkunftskosten in Höhe von 360, 00 EUR für angemessen hielt (vgl. zur Entbehrlichkeit einer Kostensenkungsaufforderung: BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R - juris Rn. 39).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 24/08 R

    Sozialhilfe - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2015 - L 8 SO 143/15
    In dem vom Antragsteller angeführten Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 24/08 R - hat das BSG bei einer Überschreitung der Angemessenheitsgrenze um (lediglich) 60, 00 EUR monatlich die Prüfung der Zumutbarkeit eines Umzugs für die dort 77-jährige Klägerin für erforderlich gehalten; vorliegend überschreiten allein die tatsächlichen Unterkunftskosten die nach summarischer Prüfung angemessenen Kosten um 143, 00 EUR monatlich.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2015 - L 8 SO 142/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2015 - L 8 SO 143/15
    Der Antragsteller hat am 12. Mai 2015 gegen den am 7. Mai 2015 zugestellten Beschluss Beschwerde eingelegt; soweit die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gerichtet ist, wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen L 8 SO 142/15 B ER geführt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2016 - L 8 SO 346/15
    Der Senat nimmt gemäß § 142 Abs. 2 S. 3 SGG zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug auf die zutreffende ausführliche Begründung des SG im Beschluss vom 5. Mai 2015 (S 5 SO 55/15 ER) und die Beschlüsse des Senats vom 17. Juni 2015 (L 8 SO 142/15 B ER) sowie vom 9. Juli 2015 (L 8 SO 143/15 B), auf die auch das SG in seinem Beschluss vom 19. November 2015 zu Recht verweist, da er die Beschwerde aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet ansieht.
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